Verlängerung des „Lockdown Light“

veröffentlicht am: 27 Nov, 2020

Es ist beschlossen. Der „Lockdown light“ wird verlängert, weil die Fallzahlen immer noch zu hoch sind. Ein öffentliches Leben findet kaum noch statt. Unter anderem in Bayern und Hessen sind teilweise sogar Treffen von Parteien verboten. Nahezu alle öffentlichen Veranstaltungen, Vereinsarbeit, Sport, Kultur, Jugendarbeit etc. sind abgesagt oder sehr stark eingeschränkt. Nahezu überhaupt nicht eingeschränkt wird die Wirtschaft: Viele Betriebe laufen weiter, als wäre nichts gewesen – frei nach dem Motto: Gewinn statt Gesundheit. Schutzmaßnahmen wie Abstandsregelungen werden häufig erst durch die Initiative von Personal- und Betriebsräten und Gewerkschaften durchgesetzt.

Das ist die Richtschnur der Bundesregierung: Alle sollen sich im privaten Bereich einschränken, damit das große Kapital weiter Gewinn machen kann. Dafür wird dann auch das demokratische Grundrecht von Verbänden und Parteien, Vereinen und Gewerkschaften, sich zu versammeln, eingeschränkt bzw. ganz ausgesetzt. Denn viele können nicht auf Onlinetreffen wechseln. Präsenztreffen sind in Abstimmungsfragen notwendig. Was das für demokratische Prozesse bedeutet, sollte klar sein. Warum darf in den Fabriken auf engstem Raum weitergearbeitet werden, während Treffen von festen Personenkreisen mit Maske und Abstand verboten sind? De facto kommt dies einem Verbot von politischer und ehrenamtlicher Arbeit nahe. Die Auswirkungen kann man seit März beobachten: Gewerkschaften und Parteien, treten kaum noch öffentlich in Erscheinung, Veranstaltungen oder die Mobilisierung zum Streik, wie im öffentlichen Dienst oder der Deutschen Bahn, sind stark erschwert.

– Für einen Lockdown im Interesse der Menschen, nicht des großen Kapitals!
– Für wirksamen Gesundheitsschutz – auch in den Betrieben!
– Sofortige Wiederzulassung, natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln, aller Treffen von politischen und sozialen Organisationen und Vereinen!

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