Dammbruch in Karlsruhe: Bundeswehr-Einsatz in „Katastrophenfällen“ legal

veröffentlicht am: 1 Sep., 2012

Tornados der Bundeswehr wurden auch beim G8-Gipfel in Heiligendamm eingesetzt (Foto: ©Bundeswehr/Rott, CC)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. August seine bisherige Rechtsprechung, wonach der Einsatz militärischer Waffen zur „Katastrophen Abwehr“ nicht gestattet ist, verworfen. Die Freude darüber ist bei „Sicherheitspolitikern“ der Unionsparteien unverhohlen, können doch so weiter Bundeswehr Einsätze, etwa zur angeblichen Terrorismus Bekämpfung in die Wege geleitet werden. Das Gesamtplenum der „Verfassungshüter“ hat die bisherige Rechtsprechung des ersten Senats mit der folgenden Begründung „das Grundgesetz «zwingt nicht zu einer angesichts heutiger Bedrohungslagen nicht mehr zweckgerechten Auslegung»“ verworfen. Eine Erklärung, was allerdings diese viel beschworenen Ausnahmefälle, in denen es aus Sicherheitsgründen erlaubt sein sollte militärische Waffen einzusetzen, sind, blieben die Richter schuldig. Es ist lediglich die Rede von „Besonders schweren Unglücksfällen“ und davon dass man nicht warten müsse „bis der Schaden sich realisiert hat“.

Der Willkür und dem Einsatz auch gegen regierungskritische Demonstrationen wird damit Tür und Tor geöffnet. Zwar betonten die Richter, dass „Gefahren für Menschen und Sachen, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, keinen besonders schweren Unglücksfall“ darstellen, doch ob diese Feststellung ausreichen wird, wen ähnlich wie beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 von Polizei und Sicherheitskräften eine Gefahr herbei fantasiert wird, „geheime Munitionsdepots“ erfunden und kurzerhand Linke Demonstrationen zur „Terroristischen Vereinigung“ erklärt werden ist mehr als Zweifelhaft. Das sich die Verfassungsrichter gegen den genauen Wortlaut des Grundgesetzes positionieren ist mehr als skandalös und lässt an der Verfassungstreuer der sog. „Verfassungshüter“ Zweifeln. Wenn hier versucht wird die Grenze zwischen Polizei und Bundeswehr immer weiter zu verwischen, die Bundeswehr im Zweifel auch gegen Demonstrationen eingesetzt werden soll, dann ist das ein entschiedener Angriff auf die bürgerliche Demokratie, den es abzuwehren gilt.

Deswegen:
Verbot aller Bundeswehreinsätze im Inneren! Schluss mit der Militarisierung der Gesellschaft!

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