Einmal ist keinmal- Zum Angebot der VKA für die Beschäftigten im TVöD

veröffentlicht am: 17 Mrz, 2023

In der zweiten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Kernstück davon: Einmalzahlungen. Dieses Jahr soll es 1500 Euro geben und nächstes Jahr 1000 Euro.

Solche Einmalzahlungen sind auch im öffentlichen Dienst ein beliebtes Angebot der Arbeitgeber. Gerade während der aktuellen Preissteigerungen erscheinen diese Zahlungen besonders attraktiv, schnell kommt eine größere Summe Geld auf die Hand. Aber so schnell wie es kommt, ist es auch wieder weg.

Die hohen Preise fressen die Zahlung schnell auf und im nächsten Monat bekommt man wieder das gleiche Gehalt, das eben nicht zum Leben reicht. Auch wenn die Arbeitgeber ein paar Prozent zwischendurch auf den Lohn schlagen wollen, steht man so nach Ablauf des nächsten Tarifvertrages ohne vernünftige tabellenwirksame Erhöhung da.

Was heißt das? Ohne eine prozentuale Erhöhung, die auch nur annähernd an der Inflation ist, wird man die Lücke zwischen Inflation und gleichbleibenden oder geringfügig steigenden Löhnen nicht schließen. Das Ergebnis: Reallohnverlust, da man zwar ein wenig mehr Geld bekommt, aber sich durch die Preissteigerungen trotzdem immer weniger leisten kann.

Nach Ablauf des Tarifvertrages ( dem Arbeitgeber schweben hier 27 (!) Monate vor) würde man dann wieder genau da stehen, wo man heute steht: Nämlich reicht das Geld nicht zum Leben!

Zusätzlich werden mit den Einmalzahlungen die Rentenbeiträge und sonstige Sozialabgaben umgangen. Das bedeutet zum einen selbst weniger Rentenanspruch und zum anderen, dass auch der Arbeitgeber für die Einmalzahlungen nicht seinen Teil einzahlen muss.

Deshalb sagen wir einmal ist keinmal für eine tabellenwirksame Erhöhung, alles andere ist Verlust für die Beschäftigten. Einmalzahlungen dürfen keine Normalität einer Tarifrunde werden!

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