Berlin: Privateigentum an Produktionsmitteln als Ursprung der Unterdrückung der Frau

veröffentlicht am: 3 Mrz, 2011

Die GenossInnen von der SDAJ Berlin empfehlen in Vorbereitung des 100. Frauentags am 8. März den Friedrich-Engels-Text „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“ und fassen auf ihrer Website die ersten Kapitel zusammen. Als Teil des Bündnisses 8. März haben sie an der Erstellung der Broschüre „Zusammen Kämpfen – Gegen Patriarchat, Ausbeutung und Unterdrückung“ mitgewirkt.

Die benachteiligte Stellung der Frau hat in allen gegensätzlichen Klassengesellschaften, ob in der Sklaverei, im Feudalismus oder im Kapitalismus, unterschiedliche Formen angenommen. Sie ist klassen- und schichtenspezifisch, entspricht immer den jeweiligen Produktionsverhältnissen und den Bedürfnissen der herrschenden Klasse.

Betrachtet man aber die erste Gesellschaftsordnung, die auf Gemeineigentum gegründet ist, bestand eine fundamentale Gleichheit der Geschlechter und kollektives Handeln war eine Lebensnotwendigkeit. Die Frauen waren genauso wie die Männer aus reinem Selbsterhaltungstrieb gezwungen, gemeinsam dem Stamm vor Raubtieren zu schützen oder sie haben gemeinsam Nahrung gesammelt. Friedrich Engels schrieb schon in seinem Werk „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“ : „Es ist das Großartige, aber auch das Beschränkte der Gentilgesellschaft, dass sie für Herrschaft und Knechtung keinen Raum hat.“

Das Bild änderte sich jedoch in der nächsten menschlichen Entwicklungsgeschichte. Aus klimatischen und geographischen Gründen wurde der eine Stamm sesshaft und widmete sich überwiegend dem Ackerbau, während der andere zur Viehzucht überging. Gleichzeitig mit dieser neuen Form der Haushaltung entstanden neue Formen sozialer Gemeinschaft.

Ursprünglich reichten die Erzeugnisse der Landwirtschaft für die Ernährung nicht aus, und deshalb wurde die Jagd auch weitergeführt. Durch diese Entwicklung entstand eine natürliche Arbeitsteilung. Der sesshafte Teil des Stammes, also die Frauen, übernahmen die Landwirtschaft, während die Männer weiter auf die Jagt gingen oder benachbarte Stämme ausplünderten. Da jedoch der Ackerbau erträglicher war als die Jagd und die Ernteerträge von den Stammmitgliedern mehr geschätzt wurden, als die äußerst riskante Beute, die Jagt und Raubzüge ergaben, begann der Stamm den Ackerbau als Produktionswirtschaft zu nutzen.

Die Autorität der Frau bei den Ackerbau betreibenden Stämmen wuchs ständig. Sie war es, die Sitte, Erziehung und Bräuche bewahrte und schützte. Es war ihre Rolle als Hauptproduzentin in der dörflichen Ökonomie, die ihr bei den Ackerbau treibenden Stämmen zu dieser dominierenden Stellung verhalf.

Anders war es bei den Stämmen die Viehzucht betrieben. Ein Jägerstamm wechselte dann zur Viehzucht über, als die geographischen Voraussetzungen dafür günstig waren und als man über genügend kräftige, mutige und geschickte Jäger verfügte.

Es waren vor allem die Männer, die über solche Eigenschaften verfügten. Frauen waren dazu nur zeitlich begrenzt in der Lage, d.h. wenn sie nicht gerade Mutterpflichten hatten. Ihre Mutterschaft versetzte sie in eine besondere Lage und verursachte eine Arbeitsteilung entsprechend der Geschlechterzuteilung. Da der Reichtum des Stammes durch die Anzahl eingefangener Tiere definiert wurde, wurden logischerweise diejenigen, die die Herde vergrößern konnten, als Hauptproduzenten und Quelle für den Wohlstand des Stammes betrachtet.

Wie eben kurz aufgegriffen bestand kein Herrschaftsverhältnis, aber es war eine soziale Vorrangstellung möglich. Die Frauen hatten eine hochgeachtete Stellung auch auf Grund ihres stabilen Beitrags zur Nahrungsbeschaffung.

Mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte wurde der männliche Anteil an der Lebenssicherung größer als der der Frau. Die erzielte höhere Arbeitsproduktivität erlaubte in immer größerem Maße den individuellen Einsatz von Produktionsmitteln und gestattete erstmals eine individuelle, sich zur privaten Aneignung fortentwickelnde Überschussproduktion.

Das bedeutete in der weiteren Entwicklung, die Zerstörung der sozialen Gleichheit sowohl zwischen den Stammesgenossen als auch zwischen den Geschlechtern. Es bildete sich der Gegensatz von Besitzenden zwischen Nichtbesitzenden, die antagonistische Klassengesellschaft heraus.

Der materielle Reichtum, der wesentlich vom Mann erzeugt wurde, gab ihm zum Einen eine wichtigere Stellung als die der Frau. Zum Anderen erzeugte der geschaffene Reichtum die Möglichkeit, diese verstärkte Stellung zu nutzen, um die bislang gültige mütterliche Abstammungsfolge (Mutterrecht) gegen die väterliche Nachkommenschaft zu ersetzen. Das Mutterrecht behinderte also die weitere Ansammlung von Reichtümern in den Händen einzelner Familien, der erst mit dem Übergang, der nicht produzierenden Wirtschaftsweise der Jäger und Sammler zu Ackerbau und Viehzucht entstehen konnte. „Der Umsturz des Mutterrechts war die weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts“. (Engels: Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates) Die weitere gesellschaftliche Entwicklung erzwang also die väterrechtliche Ordnung und damit die Entwicklung der patriarchalischen Familie als selbstständige Reproduktionseinheit mit ihren spezifischen Merkmalen: väterliche Erbfolge, Ausschluss der Frau von der gesellschaftlichen produktiven Arbeit, Unterwerfung ihrer Arbeit unter den ökonomischen Zweck des privaten Produktionsmittelbesitzers.

Mit dem Übergang zur familiären Einzelwirtschaftwirtschaft auf der Basis von Privateigentum hat sich also die Herrschaft des Mannes durchgesetzt, d.h., patriarchalische Mechanismen existieren in allen Strukturen, die alle Bereiche des menschlichen Lebens beeinflussen.

Resolution für die Einführung des Frauentags, die auf Antrag von Clara Zetkin, Käte Duncker und ihren Genossinnen bei der zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen am 27. August 1910 verabschiedet wurde.

In unserer Gesellschaft, also der bürgerlichen Gesellschaft, die auf dem Widerspruch zwischen Lohnarbeit und Kapital basiert, werden Frauen in allen Lebensbereichen sogar doppelt ausgebeutet und unterdrückt. Nämlich als Klassewesen und als Geschlechtswesen. Zur doppelten Unterdrückung der Frau im Kapitalismus meint August Bebel: „Das weibliche Geschlecht in seiner Masse leidet in doppelter Beziehung: Einmal leidet es unter der sozialen und gesellschaftlichen Abhängigkeit von der Männerwelt [… ] und durch die ökonomische Abhängigkeit, in der sich die Frauen im allgemeinen und die proletarischen Frauen im besonderen gleich der proletarischen Männerwelt.“

Engels sieht den Zusammenhang von der Verfügung über weibliche Arbeitskraft und Ausbeutung weiblicher Sexualität darin, das die monogame Familie, die auf der Sicherung der Herrschaft des Mannes gegründet ist, „dem ausdrücklichen Zweck der Erzeugung von Kindern mit unbestrittener Vaterschaft dient“, zur Sicherung des väterlichen Vermögens.

Der patriarchalische Zusammenhang innerhalb der Familie in der kapitalistischen Gesellschaft besteht darin, das selbst die völlige Gleichstellung durch Familien- und Scheidungsrecht ihre ökonomische Abhängigkeit und die damit gegebene sexuelle Verfügbarkeit nicht verhindert wird.

Erst mit der Beseitigung der kapitalistischen Eigentums- und Produktionsverhältnisse ist die Überwindung der Frauenunterdrückung möglich. In dem Maße wie Frau und Mann Einfluß auf die Veränderungen der kapitalistischen Unterdrückungsverhältnisse nehmen, ändert sich ihr Verhältnis zueinander, ohne das die Ungleichheit grundsätzlich aufgehoben wird.

Deswegen müssen Männer dafür gewonnen werden, die besondere Unterdrückung der Frau zu erkennen und die Bedeutung des Kampfes der Frau gegen ihre Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen zu begreifen und zu unterstützen. Und die bewussten Frauen der unterdrückten und ausgebeuteten Klasse müssen das Zusammengehen mit den männlichen Kampfgenossen gegen den gemeinsamen Klassenfeind bejahen!

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