Stellungnahme zum Vorwurf des Täterschutzes

veröffentlicht am: 17 Jan., 2023

Ehemalige Mitglieder der SDAJ aus Karlsruhe werfen uns öffentlich Täterschutz im Umgang mit sexueller Belästigung vor. Wir weisen diese Behauptungen zurück.

In der SDAJ nehmen wir Fälle von sexuellen Belästigungen und Übergriffen sehr ernst. Wir leben solidarischen Umgang miteinander und wollen uns gegenseitig zu Kommunistinnen und Kommunisten erziehen. Das betrifft nicht nur theoretisches Wissen, sondern die gesamte Persönlichkeitsentwicklung. Deshalb hat jedes Mitglied der SDAJ die Pflicht, sich mit der eigenen Rolle als Mann/Frau auseinanderzusetzen, das eigene Verhalten zu überprüfen und sexistischen Verhaltensweisen entgegenzuwirken. Im Fall von Belästigungen und Übergriffen haben wir Strukturen, die sich damit auseinandersetzen und über den Umgang damit entscheiden. Je nach Schwere kann das – unabhängig der Funktion – bis hin zum Ausschluss führen.

Im konkreten Fall haben unsere Strukturen mit allen Beteiligten mehrere längere Gespräche geführt. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung bezieht sich auf den Spruch „Wenn du keinen Freund hättest, würde ich es bei dir versuchen“, der im Verlauf eines Gesprächs fiel. Über den Ablauf des Vorfalls gibt es keine unterschiedlichen Darstellungen. Dieser Satz wurde als grenzüberschreitend empfunden. Dies wurde mit dem Genossen, gegen den sich der Vorwurf richtet, nachbereitet. Um der betroffenen Genossin Raum zu geben, wurden weitere Maßnahmen getroffen.

Wir machen den Hergang solcher Fälle normalerweise zum Schutz aller Beteiligten nicht öffentlich. In der Austrittserklärung finden sich aber Falschdarstellungen und falsch wiedergegebene Zitate. Wir erklären uns in diesem Fall kurz dazu, da wir öffentlich kritisiert wurden. Eine Online-Diskussion dieses Vorfalls halten wir nicht für weiterbringend. Deswegen schalten wir die Kommentarfunktion aus. Mit Fragen kann man sich persönlich an uns wenden.

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