Nein zu Nicht-Einstellung und Berufsverbot wegen Kapitalismuskritik! Solidarität mit Benjamin Ruß

veröffentlicht am: 9 Feb., 2024

Wer im öffentlichen Dienst arbeiten möchte, muss in Bayern und in Sachsen einen Verfassungstreue-Fragebogen ausfüllen. Dort wird unter anderem danach gefragt, ob man „Mitglied einer oder mehrerer extremistischer Organisationen“ sei oder ob man „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ unterstütze. Die Antwort, welche Organisationen als „extremistisch“ aufgefasst werden, wird gleich mitgeliefert. Darunter sind bspw. die Rote Hilfe, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der AntifaschistInnen (VVN/BdA), Die Linke.SDS, Cuba Si, SDAJ und DKP.

Benjamin Ruß hatte den Fragebogen im Hinblick auf seine geplante Anstellung auf die TU München wahrheitsgemäß ausgefüllt und angegeben, dass er in der Vergangenheit Mitglied des SDS war und die Rote Hilfe unterstützt hatte – und wurde als wissenschaftlicher Mitarbeiter trotz professioneller Eignung abgelehnt. Die Begründung dafür ist abenteuerlich: So wird unter anderem angeführt, dass sich Ruß „klassischer Begriffe wie Faschismus, Kapitalismus, Polizeigewalt/-willkür [bediene], mittels derer auch die Gegnerschaft zur bestehenden Ordnung betont und begründet wird“. Kapitalismuskritik wird mit Berufsverbot beantwortet – denn als Wissenschaftler kann Benjamin fast ausschließlich beim Staat angestellt werden –, das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird angegriffen. Meinung, die die herrschenden Verhältnisse hinterfragt und nicht bestätigt, soll so aus dem Wissenschaftsbetrieb ausgeschlossen werden. Menschen, die die herrschende Ordnung hinterfragen, soll Angst eingejagt werden.

Dieser Umgang mit Kapitalismuskritikern ist nicht neu: 2016 wurde Kerem Schamberger zunächst die Einstellung als Doktorand an der LMU München untersagt. Der Verfassungsschutz ließ sich für seine Beurteilung sechs Monate Zeit und urteilte dann, dass seine politische Haltung mit der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland eigentlich nicht“ vereinbar sei. Auch wegen des breiten öffentlichen Drucks und internationaler Solidarität widersetzte sich die LMU der Empfehlung des Verfassungsschutzes und stellte Kerem trotzdem ein – mit vier Monaten Verzögerung.

Benjamin hat entschieden, die Entscheidung der TU München nicht einfach hinzunehmen und klagt gemeinsam mit ver.di vor dem Arbeitsgericht München. Wir rufen dazu auf, zur Kundgebung vor dem Prozess zu kommen – denn Solidarität ist unsere stärkste Waffe!

Freitag, 9. Februar, 10 Uhr (ab 11:15 Uhr beginnt der Gerichtstermin)

Arbeitsgericht München

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