Europäische Wirtschafts- und Währungsunion II: Euro-Rettungsschirm

veröffentlicht am: 1 Jan, 2012

In zahlreichen EU-Ländern ist die Staatsverschuldung derartig hoch, dass sie nicht nur niemals beglichen werden kann, sondern dass bereits die Aufrechterhaltung der elementaren Staatsfunktionen und die Zahlung der fälligen Zinsen die Aufnahme immer neuer Kredite erforderlich macht.

Funktionsweise

Je schwächer ein Schuldner wirtschaftlich gestellt ist, desto höher sind die Zinsen, die er für seine Kredite zu entrichten hat. Ein Staat, der kurz vor der Pleite steht, ist gezwungen, immense Zinssätze zu akzeptieren, um überhaupt noch neue Kredite aufnehmen zu können. Dadurch verschlechtert sich seine wirtschaftliche Lage weiter. Um zu verhindern, dass die ökonomisch schwächsten Euro-Länder Höchstzinssätze zahlen müssen und damit unausweichlich in den Bankrott getrieben werden, bürgen die Staaten der EU im Rahmen des sogenannten Euro-Rettungsschirms für die notwendigen Kredite. Sie garantieren den Gläubigern die Begleichung ihrer Forderungen auch für den Fall, dass das Schuldnerland dazu aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage ist. Das für die Kreditgeber geringere Risiko sorgt für geringere Zinssätze.

Zweck

Mit innereuropäischer Solidarität hat all dies nichts zu tun. Folgende Motive stehen im Vordergrund:

  1. Die „Geberländer“ sichern in erster Linie die Profite ihrer Großbanken. Gingen Staaten wie Griechenland, Irland oder Portugal bankrott, dann müssten die Banken ihre dorthin verliehenen Gelder abschreiben und stünden selbst vor der Pleite.
  2. Die Rettungsschirme retten die Existenz des europäischen Währungssystems. Einem zahlungsunfähigen Euro-Land bliebe nichts anderes übrig, als sich aus der Gemeinschaftswährung zu verabschieden, eine Währungsreform durchzuführen und seine Staatsausgaben zukünftig wieder mit eigenem Geld zu bestreiten. Täten dies mehrere Länder, der für das deutsche Kapital wirtschafts- und machtpolitisch immens wichtige Euro stünde vor dem Aus.
  3. Die Inanspruchnahme des Rettungsschirms geht mit dem Verzicht auf nationale Souveränitätsrechte einher. Die Grundlinien der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik der betroffenen Länder werden zukünftig in Brüssel, Paris und Berlin festgelegt und den jeweiligen Regierungen diktiert. Die demokratischen und sozialen Rechte der Bevölkerungen dieser Länder sind damit ausgehebelt.
  4. Die im Gegenzug für die Inanspruchnahme des Rettungsschirms durchzuführenden „Strukturreformen“ laufen darauf hinaus, den Lebensstandard der Bevölkerung der betroffenen Staaten dramatisch zu senken. Mit anderen Worten: Die Profite v.a. deutscher und französischer Banken sollen durch flächendeckenden Sozialraub gesichert werden.

Perspektive

Der sogenannte Rettungsschirm kann die latente Wirtschafts- und Währungskrise kurzfristig dämpfen, ihre Ursachen aber nicht beseitigen; bestehende Ungleichgewichte werden sogar noch verschärft. Der Rettungsschirm erzwingt die rücksichtslose Umsetzung einer marktradikalen Politik, die mit Notwendigkeit in einer sozialen und ökonomischen Katastrophe münden muss.

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