Sanktionen bei Jugendlichen (POSITION #04/19)

veröffentlicht am: 30 Sep, 2019

15 Jahre Hartz IV

Seit 15 Jahren gibt es nun schon die sogenannte „Grundsicherungsleistung“ Hartz IV und die damit verbundenen Sanktionen gegen Betroffene, wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen, sich zu spät arbeitslos melden, einer Maßnahme nicht nachkommen oder ein Jobangebot ablehnen. Was viele nicht wissen: Jugendliche unter 25 Jahren werden dabei wesentlich härter sanktioniert. Lehnen diese zum Beispiel eine Maßnahme ab, droht ihnen sofort eine Vollsanktion, sie erhalten dann also gar kein Geld mehr, nicht einmal für die Miete, was von den zuständigen Sachbearbeitern abhängt. Im Jahr 2017 waren monatlich ca. 3500 Jugendliche (auch Minderjährige) von diesen Vollsanktionen betroffen. Wir haben Tobi (22), jemanden der kurz vor so einer Vollsanktion steht, interviewt.


POSITION: Du lebst jetzt seit zwei Jahren von Hartz IV. Was bedeutet das konkret für dich?

Tobi: Das bedeutet, dass mir beispielsweise die Miete für mein WG-Zimmer bezahlt wird und ich monatlich etwas Geld bekomme, wenn ich die Auflagen des Jobcenters erfülle. Nur meine Stromrechnung wird nicht beglichen. Zum Glück haben wir in unserer WG keine Elektroheizung, sonst müsste ich diese Heizung von dem Geld bezahlen, dass ich für Kleidung und Lebensmittel bekomme. Um die Grundsicherung zu erhalten, muss ich zu Terminen erscheinen, mich auf Jobangebote bewerben und auf Maßnahmen gehen, die mir zugeschickt werden.

Was sind das für Maßnahmen, von denen du sprichst?
Tobi: Zum Beispiel musste ich einmal zu mehrwöchigen Kursen mit Bewerbungstrainings, bei denen mir die meiste Zeit irgendwelche sinnlosen Grundschulaufgaben vorgelegt wurden oder in einen Deutschkurs für Geflüchtete gehen. Weil ich mir dafür Krankmeldungen geholt habe und nicht mehr hingegangen bin, wurde ich sanktioniert und habe eine sogenannte „Zuweisung in eine Arbeitsangelegenheit“ erhalten. Das bedeutet, ich muss nun für 0,50 € pro Stunde „Mehraufwandsentschädigung“ für eine GmbH Unkraut zupfen, putzen und eine Minigolfanlage herrichten. Wenn ich das nicht mache, wird mir auch noch meine Miete gestrichen. Ich werde hier quasi unentgeltlich zur Arbeit gezwungen und dachte eigentlich, so etwas gibt es seit 1945 nicht mehr. Dabei möchte ich auch unbedingt arbeiten und schreibe dafür auch unzählige Bewerbungen – aber für 0,50 € Stundenlohn Unkraut zupfen hat mit Arbeiten nicht mehr viel zu tun.

Was bedeutet es, wenn man sanktioniert wird?

Tobi: Normalerweise bekommt jemand mit Hartz IV ja einen bestimmten Geldbetrag, von dem er leben soll. Dieser Betrag wurde penibel zuletzt vom Bundesverfassungsgericht durchgerechnet. Also wie viel Wasser trinkt ein Mensch, was isst er, etc. Anhand dessen wurde dann eine Summe berechnet, ca. 400 Euro. Wenn du sanktioniert wirst, fällst du unter diesen Betrag, der laut Staat die unterste Grenze zum Leben ist. Ich bin aktuell soweit sanktioniert, dass mir nur noch meine Miete bezahlt wird. Zum Leben erhalte ich aktuelle einen 18 Euro Lebensmittelgutschein für Real und dabei habe ich noch Glück: anderswo bekommen Leute einen Gutschein in der gleichen Höhe, müssen aber beim teureren Rewe einkaufen.

Das Interview führte Domi, Neumarkt

 

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Dieser Artikel erschien in
POSITION #4/2019
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