Rechtsextreme Einzelfälle in deutschen Behörden

Ein·zel·fall

/Eínzelfall/

Substantiv, maskulin [der]

1.) konkreter, einzelner Fall (der jeweils individuell zu beurteilen oder zu behandeln ist "im Einzelfall muss die Beurteilung anders sein"

2.) etwas, was eine Ausnahme darstellt, was nicht die Regel ist "dieser Vorfall ist kein Einzelfall"
Soweit dazu was der "Duden" unter einem Einzelfall versteht.
Offensichtlich ist diese Definition noch nicht in die Stuben der Polizei und der "Sicherheits"behörden in diesem Land durchgedrungen, sonst könnten diese ja wohl nicht behaupten, dass es sich bei den sich ständig mehrenden Fällen von rechtsextremen Gewalttaten, der Bildung von Neonazi Netzwerken u.a. um Einzelfälle handelt, oder? Wenn sie das aber wüssten und dennoch das Gegenteil behaupten, was sagt das dann über die Struktur des Staates aus in dem wir leben?
Wir als revolutionärer Jugendverband stehen unter Beobachtung, aber von wem werden wir da eigentlich beobachtet? Offensichtlich auch von dem Einen oder Anderen strammen "Kameraden".

 

Klickt euch unten doch mal durch unsere "Einzelfallkarte" wenn ihr eine Idee von dem Ausmaß bekommen möchtet, das die faschistischen Umtriebe in unseren Behörden, Polizei und Bundeswehr haben.Und immer dran denken, das, sind nur die Fälle von denen wir wissen.