Das Ende des freien Internets? (POSITION #02/19)…

veröffentlicht am: 15 Jun, 2019

Das Ende des freien Internets? (POSITION #02/19)
WEM ARTIKEL 13 NÜTZT UND WEN ER SCHÜTZT

Die Einrichtung und Pflege von Uploadfiltern, also einer Erkennungssoftware, die urheberrechtlich relevante Inhalte herausfiltert, mit den notwendigen Daten zum jeweiligen Urheberrecht, geschützten Werken usw. ist äußerst kostspielig und aufwändig. In der Praxis werden sich das vor allem große Plattformen wie Google und Facebook leisten können. Gegenüber den RechteinhaberInnen werden sie ihre Marktmacht ausbauen – wer publizieren will, muss zahlen. Filtergesellschaften, die ausgereifte Erkennungssoftware entwickeln, werden massive Gewinne einfahren – und die Algorithmen bestimmen. Sie entscheiden, ob etwas durch das Raster fällt oder aufgefangen wird. Große Verwertungsgesellschaften bestimmen, welche Inhalte geschützt sind – und welche nicht. Sie bauen ihre Macht gegenüber kleinen KünstlerInnen aus und werden sich Verstöße teuer bezahlen lassen. YouTube fürchtet durch die Urheberrechtsreform nicht das Ende des Internets, sondern schlicht Gewinneinbußen durch die teuren Uploadfilter (und deren Betreuung) und geringere Gewinne durch Datensammlung. Sie müssten sich ihre Gewinne mit Filtergesellschaften und Urheberrechtsgesellschaften teilen.

IST ES DAS ENDE DES FREIEN INTERNETS?
Das Internet ist nicht frei. Große Monopole wie die Internetgiganten Google, Facebook oder Amazon beherrschen das Internet seit Jahren. Kleine Plattformen werden rasch aufgekauft, der Markt unter sich aufgeteilt. Drei Familien teilen sich den übergroßen Teil der deutschen Print-, Online- und Fernsehmedien untereinander auf: Springer, Bertelsmann und Burda. Sie bestimmen damit auch die Top-Inhalte der Online-Berichterstattung. Große Marketing-Agenturen planen Shitstorms und Kampagnen, manipulieren Bewertungssysteme und bestimmen Inhalte. Artikel 13 ist nicht das Ende des freien Internets, ein demokratisches und freies Internet hat es bisher nicht gegeben. Um ein freies Internet zu bekommen, müssten die Suchmaschinen, Sozialen Netzwerke und Plattformen als das behandelt werden, das sie sind: Öffentliche Infrastruktur, die demokratische Kontrolle brauchen und nicht Gewinne abwerfen müssen. Sie müssten in staatliches Eigentum überführt und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

ABER WAS IST MIT DEN KÜNSTLERINNEN?
Die Urheberrechtsreform soll angeblich die Stellung der kleinen Künstlerinnen und Künstler stärken. Durch das Internet sind Urheberrechtsverletzungen Alltag geworden: Nahezu kostenlos lassen sich Inhalte vervielfältigen, Filme kopieren und Musik herunterladen. Im Kapitalismus wird alles zur Ware – eben auch Kunst. Künstlerinnen und Künstler müssen ihre Kunst zur Ware machen, zu etwas, das sie verkaufen können und von dem sie anschließend leben können. Das funktioniert nicht, wenn ihre Kunst beliebig oft kopierbar wird und damit der Preis ihrer Ware ins bodenlose sinkt. Dabei wäre eine größtmögliche Verbreitung ihrer Inhalte, Kunstwerke, Musik, Filme, usw. für Kunstschaffende durchaus wünschenswert und in ihrem Sinne. Daher hatte sich z.B. in der DDR durchgesetzt, Künstlerinnen und Künstler ein staatlich garantiertes Einkommen zu verschaffen. Sie konnten unabhängig vom Verkauf ihrer Kunstwerke ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nötig wäre eine Abkehr vom Urheberrechtsgedanken hin zu einer Bezahlung von Kunstschaffenden unabhängig von ihrer Kunst sowie eine massive Demokratisierung des Internets – durch Enteignung der Monopole.

[Tom, München]

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Dieser Artikel erschien in
POSITION #2/2019
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