Sieg und Niederlage im Kampf um Übernahme

veröffentlicht am: 23 Nov, 2014

„Wenn ich in der Klinik durch den Flur gehe, klopfen mir Kolleginnen und Kollegen wortlos auf den Rücken“, erzählt Michael, 27, Gesundheits- und Krankenpfleger. „Das tut nach so einer Auseinandersetzung wahnsinnig gut.“ Michael ist seit ein paar Tagen „zurück” im Betrieb, einem Krankenhaus in Essen, in dem er auch seine Ausbildung gemacht hat. Als Mitglied des Betriebsrats steht ihm eine unbefristete Übernahme zu, aber die Geschäftsführung weigerte sich und bot ihm wieder und wieder nur befristete Verträge an.
Michael hat im Betrieb den Mund aufgemacht, vor allem bei der Übernahme. „Die Klinik verstößt da laufend gegen den Tarifvertrag!“ Eigentlich müssten alle Azubis erst befristet übernommen und dann nach 12 Monaten entfristet werden. Die Klinik bietet aber immer nur Verträge über 6 Monate nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz an oder Verträge, die nicht am Tarifvertrag orientiert sind, oder mit zeitlichen Lücken zwischen Ausbildung und Arbeitsvertrag, wodurch die tariflichen Ansprüche verloren gehen. „Beides ist für die KollegInnen scheiße, damit kann man keine Zukunftsplanung machen“, so Michael. Genau hier liegt das Problem: Kaum ein Azubi traut sich die Verträge zurückzuweisen und auf den tariflichen Regelungen zu bestehen. „Ich werde schon irgendwann entfristet, wenn ich gut arbeite“, ist die Hoffnung, die auch nicht völlig unbegründet ist. Irgendwann und dank der engagierten Arbeit des Betriebsrats bekommen einige dann tatsächlich 15 Jahre später die Festanstellung.
„Gemeinsam mit Ver.di und den Ver.di-Betriebsräten habe ich mich entschieden, die Verträge abzulehnen und zu klagen“, erzählt Michael, „Es war eindeutig, die wollten mich loswerden. Irgendwann wurde mir das sogar so gesagt: »Herr Schmidt, sie werden keinen Fuß mehr in diese Klinik setzen.«“
Für Michael ist klar: Das ist keine Auseinandersetzung nur um ihn, sondern um alle Azubis und so muss der Fall auch im Betrieb bekannt gemacht werden. Mehrere Flugblätter und BR-Infos erscheinen. „Das ist das A und O“, meint Michael, „die Öffentlichkeitsarbeit.“ Ziel ist es, den individuellen Fall zu einem gemeinsamen Fall von allen Azubis zu machen, unabhängig von der Entscheidung des Gerichts. Denn faktisch geht es um alle Azubis. „Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle“, sagt Michael, „Dieser Spruch gilt auch hier. Das wollten wir klar machen.“
Nach drei Monaten ohne Arbeit und Vertrag einigten sich Michael und die Geschäftsführung vor Gericht auf eine 12-monatige Übernahme, sowie die Nachzahlung des Lohns. „Das ist Sieg und Niederlage zugleich. Ich bin wieder angestellt, aber nicht unbefristet. Trotzdem war es richtig, den Kompromiss zu machen. Mich vier Jahre bis zum Bundesarbeitsgericht zu klagen, ohne in dieser Zeit arbeiten zu können und ohne Lohn zu bekommen – das wäre nicht gegangen,“ meint Michael. Der Kampf um Weiterbeschäftigung ist nicht vorbei, weder für Michael, noch für die anderen Azubis. „Wir haben gezeigt, dass man sich wehren kann und ich habe viel Zuspruch und Solidarität von den KollegInnen bekommen. Das ist der eigentliche Erfolg.”

Jann, Essen

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