Solidarität mit der EVG-Jugend

veröffentlicht am: 24 Nov, 2015

Seit April 2015 wird der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag (NaWuTV) der EVG mit der Deutschen Bahn AG und dessen Arbeitgeberverband verhandelt. Der Tarifvertrag wurde erstmalig 2010/11 eingeführt und befindet sich momentan in der zweiten Weiterentwicklung. Im NaWuTV wurden Regelungen zur unbefristeten Übernahme im DB Konzern (leider ist auch die interne Leiharbeitsfirma DB Zeitarbeit inbegriffen), Zuschüsse zu Lernmitteln und zusätzliche Freistellungen vor Prüfungen abgeschlossen. Die dritte Verhandlungsrunde in der aktuellen Tarifauseinandersetzung am 30.09.2015 brachte trotz 12-wöchiger Erarbeitungsphase kein Ergebnis: Der Arbeitgeber eröffnete seinerseits die Verhandlung mit den Worten, dass man zu den aufgestellten Kernforderungen der EVG-Jugend kein Angebot ausgearbeitet hätte. Die zwei wesentlichen Forderungen sind zum einen ein Mietkostenzuschuss für Auszubildende sowie Dual Studierende in Höhe von 350 EUR pro Monat und zum anderen eine Mobilitätszulage für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr in Höhe von 150 EUR. Die Jugend der EVG stellt insbesondere die Forderung für den Mietkostenzuschuss, da die Deutsche Bahn schon seit dem damals geplanten Börsengang immer mehr spart und die Ausbildung aus den ländlichen Gebieten in die Großstädte zentralisiert. Dadurch sehen sich viele gezwungen, zugunsten geringerer Fahrtzeiten zum Betrieb und Berufsschule in die Stadt zu ziehen. Dort werden sie aber mit einem prekären Wohnungsmarkt konfrontiert, sodass finanzielle Unterstützung von den Eltern notwendig sind oder in Wohnungen mit schlechten und z.T. gesundheitsgefährdenden Zuständen gemietet werden.

Aber warum gibt es seit über einem halben Jahr und nach drei Verhandlungsterminen kein einziges Angebot vom Arbeitgeber zu den Kernforderungen? Ein wesentliches Problem der EVG-Jugend bei der Tarifverhandlung ist die Tatsache, dass diese Auseinandersetzung abgekoppelt von den bereits vergangenen Entgeltverhandlungen der EVG stattfindet. Das bedeutet, dass ein gemeinsamer Streik der ArbeitnehmerInnen mit den Auszubildenden für gemeinsame Interessen nicht möglich ist. Und bislang ist auch noch nicht durchgedrungen, dass die EVG einen Streik ihrer Jugend unterstützen würde, obgleich dies ein öffentlichkeitswirksames Mittel wäre, um auf die Situation der Auszubildenden aufmerksam zu machen. Da muss man sich nicht wundern, dass der Arbeitgeber keine dringende Notwendigkeit sieht, die Tarifverhandlungen zügig zu einem Abschluss zu bringen, wenn die EVG ihre Verhandlungsmacht nicht nutzt und einen sozialpartnerschaftlichen Eindruck hinterlässt. Bei den Entgelttarifverhandlungen hat man gemerkt, wie schnell der DB Konzern innerhalb weniger Tage ein Angebot machen kann, wenn sonst ein Streik der EVG den Bahnbetrieb unmöglich macht. Nicht verwunderlich: Spaltungen der Belegschaft werden skrupellos vom Kapital ausgenutzt!

Wir erklären uns solidarisch mit der EVG-Jugend im Tarifkampf und haben diese in der Vergangenheit bei den Kundgebungen vor den Verhandlungsräumen unterstützt. Wir fordern von der EVG, dass sie der Bitte der jugendlichen Beschäftigten in der EVG um eine gemeinsame Tarifauseinandersetzung nachkommt und den Nachwuchskräfte-Tarifvertrag nicht als Nebensache priorisiert. Denn Stärke entwickelt sich nur durch eine geschlossene Einheit, die in Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber notwendig ist.

Nur durch ein gemeinsamer Wille herrscht auf den Bahnhöfen große Stille!

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